UNSERE AKTIONEN.

Entdecken Sie aktuelle Angebote.

Ob zu Neuwagen, Gebrauchtwagen, Services oder weiteren Vorteilen – hier finden Sie unsere aktuellen Aktionen und Angebote. Schauen Sie sich um und entdecken Sie jetzt Ihre Möglichkeiten.

THE i3. 100% Elektrisch.

Jetzt Leasing zu Sonderkonditionen sichern.

THE NEW 5

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THE X3

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Jetzt zu attraktiven Konditionen monatlich leasen.

Die BMW Elektrofahrzeugflotte.

THE 3

Jetzt leasen mit Wartungs- und Reparatur-Paketshared-6.

THE X1

Der neue BMW X1. Jetzt bei uns.

THE iX1

Der erste vollelektrische BMW iX1.

BMW iX1 xDrive30: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 18,1-16,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 417-440.

THE XM

DER ERSTE BMW XM.

BMW XM*: Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert in l/100 km: - (NEFZ) / 1,6-1,51 (WLTP); CO2-Emissionen gewichtet kombiniert in g/km: - (NEFZ) / 36-33 (WLTP); Stromverbrauch gewichtet kombiniert in kWh/100 km: - (NEFZ) / 30,1-28,9 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 82-88. * Bei den Angaben handelt es sich um voraussichtliche, noch nicht offiziell bestätigte Werte. Der BMW XM ist voraussichtlich verfügbar ab 04/2023.

UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH.

Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung.shared-16 Jetzt für viele elektrifizierte BMW.

DIE My BMW APP.

Die direkte Verbindung zu Ihrem BMW.

DIE NEUEN GEBRAUCHTEN.

BMW Premium Selection.

1 Ihr BMW Partner gewährt Ihnen über die gesetzlichen Mängelrechte hinaus eine BMW Premium Selection Garantie. Mehr dazu unter www.bmw.de/premiumselection oder bei uns als teilnehmenden BMW Premium Selection Partner. Abbildung zeigt Sonderausstattung.

THE i4

Der BMW i4: Das erste vollelektrische Gran Coupé

BMW i4 eDrive40: Stromverbrauch in kWh/100 km: --- (NEFZ) / 19,1-16,1 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 493-590.

BMW i4 M50: Stromverbrauch in kWh/100 km: --- (NEFZ) / 22,5-18,0 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 416-521.

THE iX3

Der erste vollelektrische BMW iX3.

5+ Vorteile für Ihren BMW.

Bester Service, bis zu 20%shared-29 günstiger.

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Optionale weitere Leasingvertragsleistung. Alle erforderlichen Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben. Verschleißreparaturen, die bei sach- und vertragsgemäßer Fahrzeugnutzung erforderlich werden. Übernahme der Kosten für die Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung. Einzelheiten ergeben sich aus dem Leasingantrag.

shared-29

Der Nachlass gegenüber der UPE ist fahrzeuggebunden. Gültig für Wartung und Verschleißreparaturen (Lohn & Original BMW Teile) auf das angegebene und im System hinterlegte Fahrzeug ab fünf Jahren. Ausgenommen sind Aufträge zu Räder und Reifen, Smart Repair, Fahrzeugpflege, Karosserie- und Lackarbeiten, Glasreparaturen, Scheibentausch, der Kauf von Teilen ohne Serviceauftrag, Zubehör und Accessoires. Die Fahrgestellnummer (FIN) muss auf der Rückseite eingetragen sein. / Angebote nur gültig für Endverbraucher in handelsüblichen Mengen und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Die BMW 5+ Karte ist ab Austellungsdatum mindestens zwei Jahre in allen BMW Niederlassungen in Deutschland gültig. Wertangaben inkl. MwSt. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Stand 07/2020.

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung) überlassen wurde.