Mit dem neuen Förderprogramm des Bundes wird der Einstieg in die elektrische Mobilität für Privatpersonen noch attraktiver. Entdecken Sie, wie Sie von den staatlichen Vorteilen profitieren und schon bald elektrifizierte Fahrfreude in Ihrem neuen BMW erleben – einfach, transparent und ganz nach Ihrem Anspruch.
- Nur für Privatkunden mit Neuzulassung ab 1. Januar 2026.
- Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden.
- Gilt für Kauf oder Leasing von erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugen der EU-Klasse M1shared-427.
Gefördert werden Fahrzeuge mit Antrieb
- Batterieelektrisch (BEV)
- Plug-in-Hybrid (PHEV)
- Batterieelektrisch mit Range-Extender (REEV)
- REEV- und PHEV-Modelle müssen erfüllen:
- CO₂-Emissionen ≤ 60 g/km oder
- Elektrische Reichweite ≥ 80 km
- Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt max. 80.000 Euro. Für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 Euro.
- Förderung in Höhe von 3.000 EUR für vollelektrische Neufahrzeuge.
- Förderung in Höhe von 1.500 EUR für Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid Antrieb oder Range Extender.
- Zusätzlich 1.000 EUR , wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 EUR liegt.
- Zusätzlich 2.000 EUR , wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 EUR liegt.
- Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 EUR (500 EUR pro Kind).
Elektroautos von kompakten Kleinwagen bis hin zu eleganten Limousinen, geräumigen Kombis und vollelektrischen SUVs – unsere rein elektrischen Reichweiten bringen Sie im Alltag und auf Reisen Ihren Zielen näher.
Entdecken Sie die praktische Welt der BMW Plug-in-Hybride. Dank der Kombination aus Elektro- und Verbrennungsmotor bieten sie im Alltag und auf Reisen volle Flexibilität. Erfahren Sie mehr über die Vielfalt an Vorteilen, die diese innovativen Fahrzeuge mit sich bringen.
Weitere Informationen zur Förderung elektrifizierter Fahrzeuge finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.
Die EU-Fahrzeugklasse M1 umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.
Stand 19.01.2026. Es gelten die Bedingungen und Konditionen, die auf der Seite des Bundesumweltministeriums unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung zu finden sind. BMW übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund.
Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung.